Die Containergröße hängt von Ihrem Abfallvolumen ab. Für die Entsorgung von Bauschutt und Sand können wir maximal 7 m³-Absetzcontainer liefern, für andere Sorten können wir fast alle Größen liefern. Wir beraten Sie gern über den passenden Container.
Sobald ein Container auf nicht privaten Flächen abgestellt werden soll, ist eine Sondernutzungserlaubnis für öffentliche Verkehrsflächen notwendig. In Bocholt ist diese rechtzeitig vorab beim Tiefbauamt zu beantragen.
Bei der Beantragung beraten wir Sie gern.
Für die Gestellung eines Absetzcontainers ist die Stellfläche eines PKW einzuplanen. Die Rangierfläche vor dem Abstellort muss ausreichend lang und mindestens ca. 3,00 Meter breit sein, der Untergrund muss für einen LKW mit 18 bzw. 26 Tonnen Gesamtgewicht befahrbar sein. Der Platzbedarf für einen Abrollcontainer sowie die Rangierfläche für den LKW sind weitaus größer. Wir beraten Sie gern.
Bei Abholung der gefüllten Container wird das Gewicht des Abfalls direkt bei Ihnen vor Ort ermittelt. Unsere Fahrzeuge sind hierzu mit einer geeichten Waage ausgerüstet.
Jeder Container darf maximal bis zur Oberkante befüllt werden.
Klappen und Deckel müssen bei Abholung geschlossen sein.
Überfüllte Container können nicht abgeholt werden.
Gefährliche Abfälle müssen sortenrein und zumeist besonders verpackt entsorg werdent.
Der Verbleib dieser Abfälle wird von uns mit einem Entsorgungsnachweis belegt (elektronisches Abfall-Nachweisverfahren).