Was zählt zum Bauschutt?
Klinker
-Reiner Betonabbruch
-Steinabbruch
-Ziegelsteine
-Estrich
-Fliesen und Kacheln
-Keramik
-Porzellan
-Dachziegel
-Waschbecken
Was zählt nicht dazu?
-asbesthaltige Schindeln (Kaminverkleidung)
-asbesthaltige Fassadenplatten / Blumenkästen
-Gips/ Gipskarton
-Holz
-Folien
-Heraklit
-Kunststoffe
-Isolier- und Dämmstoffe
-Papier- und Tapetenreste
Bei unbehandeltem Altholz handelt es sich vornehmlich um naturbelassenes Holz ohne irgendeine Oberflächenbehandlung wie Anstrich, Imprägnierung, Lasur oder Lackierung
Was darf rein?
- Balken
- Bretter
- Paletten
- Holzkisten
- Schnittreste
Was darf nicht rein?
alle anderen behandelten Hölzer
Was darf rein?
-Bretterschalungen aus dem Innenbau
-Türblätter und Zargen von Innentüren
-Möbel (verleimt, gestrichen, lackiert)
-Vertäfelung
-Holzpaneele
-Zierbalken
-Dielen
-Furnierholz
-Paletten & Transportkisten
-Laminat / Parkett (ohne Trittschutz oder anderen
Anhaftungen)
Was darf nicht rein?
-Brandholz
-Bahnschwellen
-Jägerzaun
-Fensterrahmen
-Altholz Kategorie AIV
-Teerhaltiges Holz (Leitungsmasten)
-Mit Holzschutzmitteln behandeltes Holz
Was zählt zum A4-Holz?
-Bauhölzer aus dem Außenbereich
-Jägerzäune/Zäune, behandelt mit
Holzschutzmittel
-Bahnschwellen
-Lackierte Fenster oder Türen (Außenbereich)
-Brandholz
-Telegrafen/Telefonmasten
A4-Holz wird als gefährlicher Abfall eingestuft, der Verbleib wird mit einem vorgeschriebenen Entsorgungsnachweis belegt.
Das zählt zum Grünabfall:
-Laub
-Stroh
-Fallobst
-Sträucher
-Grasschnitt
-Baumschnitt
-Äste bis 15 cm Aststärke
Was darf nicht in einen Container für Grünabfall?
-Bauhölzer
-Jägerzaun
-Speisereste
-Lackierte Hölzer
Was darf in den Container?
-Lehm
-Sand
-Tonboden
-Mutterboden
Was darf nicht rein?
-verunreinigter Boden
Es sind auch Gemische mit Steinen oder Grasnarbe möglich, fragen Sie uns.
Das darf zusammen in den Container:
-Hausrat
-Holz
-Folien
-Kabelreste
-Kunststoffe
-Teppiche
-Verpackungen
-Papier / Pappe
-Isoliermaterial(keine Mineralfaser)
-Gipskartonplatten
-Bauschutt
-HBCD-freie Dämmung, (Styropor, EPS, XPS etc.),
max. 20 Volumenprozent
Was darf nicht rein?
-Elektrogeräte
-Kühl- und Gefriergeräte
-Leuchtstoffröhren
-Quecksilberhaltige Leuchten
-Batterien
-Glaswolle/Steinwolle
-Reifen
-Ölradiatoren
-Lösungsmittel
-Ölhaltige Abfälle
-Teerhaltige Baustoffe
-Farb- und Lackabfälle
-Faserzementplatten
-Asbesthaltige Baustoffe
-Flüssigkeiten (Öl, Reinigungsmittel, etc.)
-HBCD-haltige Dämmung (Styropor, EPS, XPS etc.)
Bei künstlichen Mineralfasern (Glas-, Stein-, Schlackewolle) besteht ähnlich wie bei
Asbest die Gefahr, dass freiwerdende Fasern Haut, Augen und Atemwege reizen
können und beim Einatmen in die Lunge dort krebserzeugend wirken. Daher wird dieses Material als gefährlicher Abfall eingestuft, der Verbleib wird mit einem vorgeschriebenen Entsorgungsnachweis belegt.
Entsorgung / Verpackung:
Die Mineralwolle muss staubdicht in reißfesten Säcken (KMF-Säcke oder
Big-Bags) verpackt sein, so dass während des Transportes und der Ablagerung keine Gefährdung durch eine Faserfreisetzung erfolgen kann.
Entsprechende KMF-Entsorgungssäcke erhalten Sie bei uns.
Was zählt zu den Folienabfällen?
-saubere Verpackungsfolie
-Stretchfolie
Was zählt nicht dazu?
-Silofolie
-Gewebefolie (vom Dach)
-verunreinigtes Material
Was gehört dazu?
-Zeitschriften
-Bücher
-Prospekte
-Zeitungen
-Büro- und Schreibpapier
-Kartons
Was gehört nicht dazu?
-Bücher mit Kunststoffeinband
-Tapeten
-Windeln
-Aktenordner
-Fotos und Fotopapier
-verunreinigtes Material
Was gehört dazu?
-Rigipskartonplatten und Rigipsplattenreste
-Baugips
-Gipsformteile
Was gehört nicht dazu?
- Isolier- und Dämmmaterial
- Ständerwerk (Holz/ Metall)
HBCD-haltige, flammhemmend ausgerüstete Dämmstoffe aus Polystyrol (EPS und XPS) und Styropordämmung müssen sortenrein erfasst und entsorgt werden, der ordnungsgemäße Verbleib wird mit einem vorgeschriebenen Entsorgungsnachweis belegt.
Die Dämmung darf Anhaftungen von Dachpappe oder Putz bei Wärmedämmsystemen aufweisen.
Was zählt dazu?
-Ständerwerk
-Rohre
-Gasherde
-Armaturen
-Gussteile
-Dachrinnen
-Fahrräder
-Schubkarren
-Metallbänder
-Kleineisenteile
-Heizkörper (entleert)
Was zählt nicht dazu?
-Kühl- + Gefriergeräte
-Batterien
-Gasflaschen
-Feuerlöscher
-Elektrogeräte
-Felgen mit Reifen
-Öltanks /Ölfässer mit Anhaftungen
Bei Asbest besteht die Gefahr, dass freiwerdende Fasern Haut, Augen und Atemwege reizen
können und beim Einatmen in die Lunge dort krebserzeugend wirken. Daher wird dieses Material als gefährlicher Abfall eingestuft, der ordnungsgemäße Verbleib wird mit einem vorgeschriebenen Entsorgungsnachweis belegt.
Asbest- und Asbestzementabfälle dürfen grundsätzlich nur in Big Bags verpackt entsorgt und transportiert werden. Entsprechende BigBags erhalten Sie bei uns.
Bei der Entsorgung von Dachpappe wird zwischen bitumenhaltiger und teerhaltiger Pappe unterschieden.
Teerhaltige Dachpappe wird als gefährlicher Abfall eingestuft, der Verbleib wird mit einem vorgeschriebenen Entsorgungsnachweis belegt.
Sollten Sie Ihren Abfall wie Autoreifen oder Nachtspeicheröfen nicht in der Liste
gefunden haben, fragen Sie uns.