Abfallarten

Abfallarten

Bauschutt

Was zählt zum Bauschutt?

Klinker
-Reiner Betonabbruch
-Steinabbruch
-Ziegelsteine
-Estrich
-Fliesen und Kacheln
-Keramik
-Porzellan
-Dachziegel
-Waschbecken

Was zählt nicht dazu?

-asbesthaltige Schindeln (Kaminverkleidung)
-asbesthaltige Fassadenplatten / Blumenkästen
-Gips/ Gipskarton
-Holz
-Folien
-Heraklit
-Kunststoffe
-Isolier- und Dämmstoffe
-Papier- und Tapetenreste

Altholz A1 (unbehandeltes Holz)

Bei unbehandeltem Altholz handelt es sich vornehmlich um naturbelassenes Holz ohne irgendeine Oberflächenbehandlung wie Anstrich, Imprägnierung, Lasur oder Lackierung

Was darf rein?

- Balken
- Bretter
- Paletten
- Holzkisten
- Schnittreste

Was darf nicht rein?

alle anderen behandelten Hölzer

Altholz A2-A3

Was darf rein?

-Bretterschalungen aus dem Innenbau
-Türblätter und Zargen von Innentüren
-Möbel (verleimt, gestrichen, lackiert)
-Vertäfelung
-Holzpaneele
-Zierbalken
-Dielen
-Furnierholz
-Paletten & Transportkisten
-Laminat / Parkett (ohne Trittschutz oder anderen
Anhaftungen)


Was darf nicht rein?


-Brandholz
-Bahnschwellen
-Jägerzaun
-Fensterrahmen
-Altholz Kategorie AIV
-Teerhaltiges Holz (Leitungsmasten)
-Mit Holzschutzmitteln behandeltes Holz

Altholz A4 behandelt

Was zählt zum A4-Holz?

-Bauhölzer aus dem Außenbereich
-Jägerzäune/Zäune, behandelt mit
Holzschutzmittel
-Bahnschwellen
-Lackierte Fenster oder Türen (Außenbereich)
-Brandholz
-Telegrafen/Telefonmasten

A4-Holz wird als gefährlicher Abfall eingestuft, der Verbleib wird mit einem vorgeschriebenen Entsorgungsnachweis belegt.

Grünabfall

Das zählt zum Grünabfall:

-Laub
-Stroh
-Fallobst
-Sträucher
-Grasschnitt
-Baumschnitt
-Äste bis 15 cm Aststärke

Was darf nicht in einen Container für Grünabfall?

-Bauhölzer
-Jägerzaun
-Speisereste
-Lackierte Hölzer

Sand / Erdaushub / Boden

Was darf in den Container?

-Lehm
-Sand
-Tonboden
-Mutterboden

Was darf nicht rein?

-verunreinigter Boden

Es sind auch Gemische mit Steinen oder Grasnarbe möglich, fragen Sie uns.

Mischabfall / Bau-Mischabfall / Sperrmüll

Das darf zusammen in den Container:

-Hausrat
-Holz
-Folien
-Kabelreste
-Kunststoffe
-Teppiche
-Verpackungen
-Papier / Pappe
-Isoliermaterial(keine Mineralfaser)
-Gipskartonplatten
-Bauschutt
-HBCD-freie Dämmung, (Styropor, EPS, XPS etc.),
max. 20 Volumenprozent

Was darf nicht rein?

-Elektrogeräte
-Kühl- und Gefriergeräte
-Leuchtstoffröhren
-Quecksilberhaltige Leuchten
-Batterien
-Glaswolle/Steinwolle
-Reifen
-Ölradiatoren
-Lösungsmittel
-Ölhaltige Abfälle
-Teerhaltige Baustoffe
-Farb- und Lackabfälle
-Faserzementplatten
-Asbesthaltige Baustoffe
-Flüssigkeiten (Öl, Reinigungsmittel, etc.)
-HBCD-haltige Dämmung (Styropor, EPS, XPS etc.)

Mineralwolle / Dämmwolle / Glaswolle

Bei künstlichen Mineralfasern (Glas-, Stein-, Schlackewolle) besteht ähnlich wie bei
Asbest die Gefahr, dass freiwerdende Fasern Haut, Augen und Atemwege reizen
können und beim Einatmen in die Lunge dort krebserzeugend wirken. Daher wird dieses Material als gefährlicher Abfall eingestuft, der Verbleib wird mit einem vorgeschriebenen Entsorgungsnachweis belegt.


Entsorgung / Verpackung:
Die Mineralwolle muss staubdicht in reißfesten Säcken (KMF-Säcke oder
Big-Bags) verpackt sein, so dass während des Transportes und der Ablagerung keine Gefährdung durch eine Faserfreisetzung erfolgen kann.
Entsprechende KMF-Entsorgungssäcke erhalten Sie bei uns.

Verpackungsfolie

Was zählt zu den Folienabfällen?

-saubere Verpackungsfolie
-Stretchfolie

Was zählt nicht dazu?

-Silofolie
-Gewebefolie (vom Dach)
-verunreinigtes Material

Pappe / Papier / Kartonagen (PPK)

Was gehört dazu?

-Zeitschriften
-Bücher
-Prospekte
-Zeitungen
-Büro- und Schreibpapier
-Kartons

Was gehört nicht dazu?

-Bücher mit Kunststoffeinband
-Tapeten
-Windeln
-Aktenordner
-Fotos und Fotopapier
-verunreinigtes Material

Gipskarton / Rigips

Was gehört dazu?

-Rigipskartonplatten und Rigipsplattenreste
-Baugips
-Gipsformteile

Was gehört nicht dazu?

- Isolier- und Dämmmaterial
- Ständerwerk (Holz/ Metall)

Styropor / Dämmstoffe HBCD-haltig

HBCD-haltige, flammhemmend ausgerüstete Dämmstoffe aus Polystyrol (EPS und XPS) und Styropordämmung müssen sortenrein erfasst und entsorgt werden, der ordnungsgemäße Verbleib wird mit einem vorgeschriebenen Entsorgungsnachweis belegt.

Die Dämmung darf Anhaftungen von Dachpappe oder Putz bei Wärmedämmsystemen aufweisen.

Metallschrott

Was zählt dazu?

-Ständerwerk
-Rohre
-Gasherde
-Armaturen
-Gussteile
-Dachrinnen
-Fahrräder
-Schubkarren
-Metallbänder
-Kleineisenteile
-Heizkörper (entleert)

Was zählt nicht dazu?

-Kühl- + Gefriergeräte
-Batterien
-Gasflaschen
-Feuerlöscher
-Elektrogeräte
-Felgen mit Reifen
-Öltanks /Ölfässer mit Anhaftungen

Asbesthaltige Abfälle

Bei Asbest besteht die Gefahr, dass freiwerdende Fasern Haut, Augen und Atemwege reizen
können und beim Einatmen in die Lunge dort krebserzeugend wirken. Daher wird dieses Material als gefährlicher Abfall eingestuft, der ordnungsgemäße Verbleib wird mit einem vorgeschriebenen Entsorgungsnachweis belegt.
Asbest- und Asbestzementabfälle dürfen grundsätzlich nur in Big Bags verpackt entsorgt und transportiert werden. Entsprechende BigBags erhalten Sie bei uns.

Dachpappe

Bei der Entsorgung von Dachpappe wird zwischen bitumenhaltiger und teerhaltiger Pappe unterschieden.

Teerhaltige Dachpappe wird als gefährlicher Abfall eingestuft, der Verbleib wird mit einem vorgeschriebenen Entsorgungsnachweis belegt.

Sonstige Abfälle

Sollten Sie Ihren Abfall wie Autoreifen oder Nachtspeicheröfen nicht in der Liste
gefunden haben, fragen Sie uns.

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